Nutzungsbedingungen

Das Freifunk Netz ist ein freies Netz. Das heißt nicht, dass es keine Regeln gibt. Hier findest du unsere Regeln (“Nutzungsbedingungen”), die die Bedingung für die Teilnahme am Freifunk Brandenburg und die Nutzung des im Freifunk Netz angebotenen Zugang zum Internet sind:

  • Sei Fair!
    Das Netzwerk darf nicht in einer Weise beansprucht werden, welche das Netzwerk selbst, dessen Betreibende oder andere Teilnehmende beeinträchtigt.
  • Achte auf deine Sicherheit!
    Das Netzwerk ist, wie das Internet, unverschlüsselt und offen. Jede teilnehmende Person ist selbst für die Sicherheit ihrer Verbindungen und ihrer Geräte verantwortlich.
  • Keine rechtswidrige Nutzung!
    Das Netzwerk darf nicht für Handlungen missbraucht werden, welche gesetzliche Bestimmungen oder die Rechte Dritter verletzen. Es dürfen keine Inhalte übertragen werden, welche gegen geltendes Recht verstoßen.

Bei Problemen werden wir versuchen Kontakt mit den Betroffenen aufzunehmen, um das Problem gemeinsam aus der Welt zu schaffen. Sollte sich das Problem nicht lösen lassen oder das Netz akut bedroht sein, behalten wir uns vor, einzelne Geräte oder Knoten vom Freifunk Brandenburg auszuschließen.

Das Miteinander der Netzinfrastruktur ist im sogenannten Pico Peering Agreement festgehalten. Dies gilt für alle, die Teil des Freifunk Netzes sind, also sowohl für Betreibende von Knoten wie von Gateways.

Pico Peering Agreement v1.0

(Basis: http://www.picopeer.net/PPA-de.shtml, Stand 1. Juni 2016)

Vereinbarung

1. Freier Transit

  • Der Eigentümer bestätigt, freien Transit über seine freie Netzwerkinfrastruktur anzubieten.
  • Der Eigentümer bestätigt, die Daten, die seine freie Netzwerkinfrastruktur passieren, weder störend zu beeinträchtigen noch zu verändern.

2. Offene Kommunikation

  • Der Eigentümer erklärt, alle Informationen zu veröffentlichen, die für die Verbindung mit seiner Netzwerkinfrastruktur notwendig sind.
  • Diese Information soll unter einer freien Lizenz (free licence) veröffentlicht werden.
  • Der Eigentümer erklärt, erreichbar zu sein und wird dazu wenigstens eine E-Mail-Adresse bekanntgeben.

3. Keine Garantie (Haftungsausschluss)

  • Es wird keinerlei garantierter Dienst (Betrieb, Service) vereinbart. (Es gibt keine Garantie für die Verfügbarkeit / Qualität des Dienstes.)
  • Der Dienst (Betrieb, Service) wird ohne Gewähr bereitgestellt, ohne Garantie oder Verpflichtung jedweder Art.
  • Der Dienst (Betrieb, Service) kann jeder Zeit ohne weitere Erklärung beschränkt oder eingestellt werden.

4. Nutzungsbestimmungen

  • Der Eigentümer ist berechtigt, eine akzeptierbare Benutzungsrichtlinie (use policy) zu formulieren.
  • Diese kann Informationen über zusätzlich (neben den grundsätzlich) angebotene Dienste enthalten.
  • Dem Eigentümer steht es frei, die Richtlinie selber zu formulieren, so lange diese nicht den Punkten 1 bis 3 dieser Vereinbarung widersprechen (siehe Punkt 5).

5. Lokale (individuelle) Zusätze

  • Es muss ein offenes WLAN mit dem Namen “Freifunk” vorhanden sein. – Der öffentliche Zugang zu Freifunk darf nicht durch ein Passwort verhindert werden. Er muss offen, unverschlüsselt und ohne Vorschaltseite zugänglich sein. Gleichzeitig soll für Benutzer erkennbar sein, daß es sich um Freifunk handelt.
  • Ein geeigneter Knoten muss Funkmesh zum Rest des Netzwerkes zulassen. – Wir bauen ein mesh Netzwerk, dass möglichst autark funktionieren können soll, keine Hotspots.
  • Wenn mit dem WLAN geworben wird, so darf sich dies nicht auf “Gratis-WLAN” oder “kostenloses WLAN” beschränken, Freifunk Brandenburg muss genannt werden. Wir empfehlen die Formulierung “Freies WLAN mit Freifunk Brandenburg”. – Unser Ziel ist es ein Netz zu bauen. Wenn dann nur mit Gratis-WLAN geworben wird zeigt dies, dass von unseren Zielen, dem Aufbau und Betrieb eines freien und offenen Netzwerks wenig bis gar nichts angekommen ist.
  • Wenn für eine Installation (Aufbau der Hardware, zugehörige Verkabelung, …) Geld oder Sachleistungen genommen werden, muss es dafür eine Zustimmung beim regelmäßig stattfindenden Freifunk Brandenburg Treffen geben. – Sowohl ehrenamtliche Arbeitszeit als auch Geld- und Sachspenden werden in der Regel nicht in das Projekt eingebracht, damit Dritte sie monetarisieren können. Auf der anderen Seite lassen sich größere Installationen üblicherweise nicht kostenlos umsetzen. Damit hier keine Konflikte entstehen, sollten größere Installationen vorgestellt werden und mehrheitliche Zustimmung finden. Zusätzlich möchten wir sicherstellen, dass zukünftige Betreiber der Installation auch verstehen, worum es sich handelt.

Begriffserklärungen

  • Eigentümer: Der Eigentümer verfügt über das Recht, seine Netzwerkinfrastruktur zu betreiben und einen Teil ihrer Funktionalität für das freie Netzwerk (FreeNetwork) bereitzustellen (zu stiften, zu spenden).
  • Transit: Transit ist der Austausch von Daten in ein Netzwerk hinein, heraus oder durch ein Netzwerk hindurch.
  • Freier Transit: Freier Transit bedeutet, dass der Eigentümer weder Gebühren für den Transit von Daten erhebt, noch die Daten verändert.
  • Freies Netzwerk: Das Freie Netzwerk ist die Summe der miteinander verbundenen Hard- und Software, dessen Anteil für den freien Transit vom Eigentümer dieser Ressourcen zu Verfügung gestellt wird.
  • Der Dienst: Der Dienst (Betrieb, Service) besteht aus freiem Transit und zusätzlichen Diensten.
  • Zusätzliche Dienste: Im Sinne des PPA ist ein zusätzlicher Dienst alles was über freien Transit hinaus geht. Zum Beispiel die Bereitstellung eines DHCP-Servers, WEB-Servers oder Mail-Servers.

Das PPA soll nach vereinbarten Standards in maschinenlesbarer Form in Community-Node-Datenbanken (nodeDBs) eingebaut werden, um die automatische Vernetzung solcher Knoten (Nodes) zu ermöglichen.